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Leider die Regel: Absageschreiben mit fadenscheiniger Standardbegründung

17. März 2013
17 März 2013

Lieblose Absagen mit 0815-Begründung sind leider die RegelAbsageschreiben mit fadenscheiniger Standardbegründung – welche Bewerber/innen kennen das nicht?

Bewerber/innen fühlen sich dadurch oft nicht wertgeschätzt und vermissen für sie wichtige Hinweise für ihr weiteres Bewerbungsverfahren. Zurück bleibt ein fader Geschmack und Enttäuschung. Letztendlich hat sich das Unternehmen dadurch keinen Gefallen getan – im Gegenteil: Nicht selten nimmt das Arbeitgeber-Image, in welches an anderer Stelle mit Employer-Branding-Kampagnen teuer investiert wird, Schaden. Unnötigerweise!

Hinter den Absageschreiben stehen Menschen, denen die (Aus-)Wirkung ihrer persönlichen Schreiben nicht bewußt ist. In meiner Beratung treffe ich auf Zurückhaltung, Vorbehalte, Ängste („Wer erteilt schon gerne Absagen?“) und auch falsch verstandene Interpretationen des vermeintlichen Damokles-Schwert „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzt (AGG)“.

Fazit: Für Unternehmen ist es wichtig, gute, wertschätzende und informative Absageschreiben zu erteilen. Das Bewerbungsverfahren sollte insgesamt nach innen und außen transparent angelegt sein. Das stärkt 1. das Arbeitgebergeber-Image, 2. es ermutigt geeignete Kandidaten/-innen am Ball zu bleiben bzw. verprellt sie nicht, 3. wirkt es sich fluider auf interne Prozesse der Personalauswahl aus und führt 4. schneller zu bessereren Ergebnissen in der Personalauswahl und -entwicklung.

Tags:Bewerbung, Employer Coaching, Recruiting
0 Kommentare/in Allgemein /by Roman Czychi
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